VBE aktuell 15/22: Entwurf des Nachtragshaushalts enthält erste A-13-Stufe

27.09.2022

Die langjährige Forderung und bildungs- wie berufspolitische Überzeugung – Lehrkräfte sind Lehrkräfte, gleich an welcher Schulform oder -stufe sie unterrichten – seit Gründung des VBE NRW kommt in die Umsetzung. Zudem war der VBE war erste Bildungsverband, der ein Rechts-gutachten zur Gleichwertigkeit der Lehrämter vorlegte und damit im Jahr 2011 einen gewichtigen Stein ins Rollen brachte.

Mit der Kampagne Stau auf der A13 erhöhten wir erfolgreich den Druck.

Folgende Eckpunkte des Stufenplans liegen vor:

- Bis zum August 2026 sollen alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in der Besoldungsstufe A13 ankommen.

- Die Angleichung erfolgt über monatliche Zulagen.

- Rückwirkend zum 1. November 2022 erhalten alle Lehrkräfte eine (ruhegehaltsfähige) Zulage in Höhe von 115 Euro. Ab Anfang 2023 soll sie zur Auszahlung kommen.

- Die Zulage erhöht sich jährlich jeweils zum 1. August – ab 1. August 2023 auf 230 Euro, ab dem 1. August 2024 auf 345 Euro und ab dem 1. August 2025 auf 460 Euro.

- Zum 1. August 2026 werden schließlich alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt.

Für uns sind noch viele Fragen offen:

- Was ist mit den tarifbeschäftigten Lehrkräften?

- Wie wirkt sich die Änderung auf die Laufbahnen aus?

- Welche Änderungen kommen für die Beförderungsämter?

- Welche Folgen ergeben sich für Schul- und Fachleitungen?

- …?

Wir werden den angekündigten Gesetzesentwurf genau unter die Lupe nehmen. Offene Fragen müssen noch beantwortet werden. Der VBE NRW erwartet, dass die Regelung für die verbeamteten Lehrkräfte inhalts- und wirkungsgleich auf die tarifbeschäftigten Lehrkräfte übertragen wird.

Der Gesetzesentwurf wird in die Verbändeanhörung gehen. Wir werden genau hinschauen und den Prozess weiterhin konstruktiv-kritisch begleiten.

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